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Landkreis Barnim verbietet nächtlichen Betrieb von Mährobotern zum Schutz der Igel

09.10.2026

Im Landkreis Barnim gilt seit dem 8. Oktober 2026 ein nächtliches Betriebsverbot für Mähroboter. Mit einer neuen Allgemeinverfügung will der Landkreis insbesondere Igel vor schweren und häufig tödlichen Schnittverletzungen schützen.
Die Geräte dürfen künftig bereits eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang nicht mehr betrieben werden. Tagsüber bleibt ihr Einsatz weiterhin erlaubt.
Hintergrund ist die zunehmende Gefährdung nachtaktiver Wildtiere durch automatische Mähgeräte. Igel flüchten bei Gefahr häufig nicht, sondern rollen sich zusammen. Selbst moderne Mähroboter mit Sensoren können die Tiere nicht immer zuverlässig erkennen.
Wer gegen die neue Regelung verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Allgemeinverfügung sieht bei Ordnungswidrigkeiten Geldbußen von bis zu 13.000 Euro vor.

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